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Kosten
Da die LASIK nicht als vertragsärztliche Kassenleistung aufgeführt wird, werden die Kosten nur in Ausnahmefällen und dann auch nur anteilsmäßig von den Krankenkassen übernommen. In der Regel müssen Sie alle Kosten selber tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte. Sämtliche Vor- und Nachuntersuchungen, wie auch eventuelle Feinkorrekturen, die in seltenen Fällen notwendig sein können, sind im Preis inbegriffen. Studenten und Azubis bekommen beim Vorzeigen eines Studenten- oder Azubi-Ausweises einen Nachlass von maximal 10%. In Fällen, wo die Patienten in eine niedrigere Einkommensgruppe fallen, kann die Operation als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Eine Entscheidung, ob diese steuermindernd anerkannt wird, obliegt den einzelnen Finanzämtern. Unverbindliches Kostenangebot per E-Mail anfordern
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